Kanzlei + Anwalt

Kanzlei + Anwalt, Oelde

Als Anwalt vertritt Rechtsanwalt Wormstall seine Mandanten qualifiziert vor den zuständigen Gerichten.

Unser Recht wird immer komplizierter. Ein Anwalt muss heutzutage vielfältige Kompetenzen mitbringen, um die Interessen seiner Mandanten in deren Rechtssachen erfolgreich zu vertreten.

Er sollte auf die Bearbeitung der relevanten Materie rechtlich spezialisiert sein und mehrere Jahre Erfahrung mitbringen. Als Anwalt sollte er sich laufend fortbilden, am besten durch eine Qualifikation als Fachanwalt und zudem die aktuelle Rechtsprechung durch die Lektüre von Fachzeitschriften verfolgen.

Für den Bereich Arbeitsrecht (z.B. Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Zeugnis, Befristung …) und weite Teile des Zivilrechts ( z.B. Verkehrsangelegenheiten, Miet- und Kaufverträge, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Inkasso  ... ) finden Sie dies alles in der Kanzlei Andreas Wormstall, Anwalt, Oelde.

Auf unseren Internetseiten "Arbeitsrecht" und  "weitere Tätigkeitsbereiche" erhalten Sie nähere Informationen zu einzelnen Rechtsbereichen, in denen wir für Sie hier in Oelde, tätig sein können. Bitte wählen Sie den für Sie relevanten Bereich an und benutzen Sie ganz einfach unsere Online-Anfrage.

Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster
  • Studentischer Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht Prof. Kollhosser
  • 1989  Zulassung als Rechtsanwalt (Landgericht Münster)
  • Freier Mitarbeiter in einer ausschließlich verkehrsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Gelsenkirchen
  • 1989  Kanzleigründung in Oelde
  • 1994  Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mitgliedschaften als Anwalt:

  • Vereinigung der Rechtsanwälte und Notare Münster e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  •  Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV

Vertretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Foto Andreas Wormstall, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Qualifitakion und Werdegang
Kanzlei & Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Zivilrecht Andreas Wormstall in Oelde, NRW, Qualifikation und Werdegang

Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andreas Wormstall, Oelde, verfügt über die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht zeichnet sich gegenüber der vielfach verwendeten Bezeichnung "Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessensschwerpunkt Arbeitsrecht" dadurch aus, dass dem Erwerb der Bezeichnung des Fachanwaltes für Arbeitsrecht ein anwaltsspezifischer Lehrgang vorausgeht, an dessen Ende eine schriftliche Prüfung steht. Der Bewerber hat besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen nachzuweisen sowie eine Vielzahl von Fällen bearbeitet zu haben.

Um im Besitz der Fachanwaltsbezeichnung zu bleiben,  muss der Fachanwalt für Arbeitsrecht ständig an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen (siehe  hierzu die nachstehende Aufstellung).

Auszug der Vorgaben der Fachanwaltsordnung - Mehr lesen

§ 2 [1] Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

 

§ 4 [1] Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse

1. Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.

2. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.

 

§ 5 [1] Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:

c) Arbeitsrecht: 100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebiete, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Beschlussverfahren sind nicht erforderlich

 

§ 15 [1] Fortbildung

1. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen.
2. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus.